Allgemeine Geschäftsbedingungen der United BigGame GmbH, Achtrutenberg 10,
13125 Berlin, HRB 231661 B (,‚Veranstalter“)

1. Geltung der AGB

Ergänzend zu der von den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Anmeldung für Veranstaltungen des Veranstalters zu akzeptierenden Spielregeln gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Keine Anwendung der Regelungen über Fernabsatzverträge

Nach § 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer über Freizeitgestaltung in Gestalt der Teilnahme an einer angebotenen Veranstaltung, da sich der Veranstalter bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen der entsprechenden Veranstaltung innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

3. Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "Reservierung abschließen" angeklickt hat. Erst mit Übersendung der Reservierungsbestätigung durch die United BigGame an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Bezahlart Vorkasse der Vertrag mit Übersendung der Bestätigung des Eingangs der vollständigen Zahlung bei der United BigGame zustande.

Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der United BigGame enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Ticketbestellung zur Abholung: Mit der Gutschrift des Kaufpreises bei der United BigGame ist der Vertrag geschlossen. Bei der Abholung von Tickets ist ein Ausweis vorzulegen. Abholung ausschließlich nur am Veranstaltungsort.

Sollte der Kunde das an der Eingangskasse hinterlegte Ticket nicht bis Kassenschluss abholen, ist der Veranstalter berechtigt, den Platz anderweitig zu verkaufen. Eine auch nur teilweise Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.

4. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte (Visa, oder Master-Card/EuroCard), PayPal und/oder durch Vorkasse per Überweisung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Bezahlart Vorkasse der Gesamtpreis bis 14 Tage nach dem Datum des Erhalts der Reservierungsbestätigung vollständig auf das von der United BigGame benannte Konto zu überweisen.

5. Widerrufs- und Rückgaberechte

Da die United BigGame Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet -insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen-, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor (siehe Punkt 2). Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung (gemäß Punkt 3) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der Bestellung.

6. Bestimmungen zur Nutzung der United BigGame -Website

Das Angebot der United BigGame richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Kunde, der Tickets oder Gutscheine über die United BigGame -Website bzw. deren Anmelde-/Registrierungsseite online erwerben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung selbst verpflichtet nicht zum Kauf von Tickets und nicht zur Offenlegung von Zahlungsmodalitäten. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und er zur Verfügung über die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel berechtigt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Passwort kann im Kundenkonto vom Kunden jederzeit geändert werden. Er hat die United BigGame unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er von einer unbefugten Nutzung seines Kundenkontos erfährt oder eine solche vermutet. Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch der von ihm geheim zu haltenden Zugangsdaten.

Der Kunde verpflichtet sich, nicht durch technische Eingriffe das ordnungsgemäße Funktionieren der Website zu stören. Das Setzen von Deep-Links und das Framing ist nur mit vorheriger Zustimmung der United BigGame gestattet.

7. Warnung/Belehrung bzgl. gesundheitlicher Risiken

Die Gefahr des Eintretens schwerer oder gar tödlicher Verletzungen durch die Teilnahme am Paintballspiel kann nicht vollkommen beseitigt werden. Zwar können eine ZWINGEND ERFORDERLICHE geprüfte und RICHTIG angelegte Schutzausrüstung (geprüftes Vollgesichtsschutzmaskensystem, Hals- und Nackenschutz und Genitalienschutz) und die eigene Disziplin und Umsicht des Teilneh-mers diese Gefahr erheblich verringern — eine Restgefahr besteht aber dennoch. Der Teilnehmer wird darüber belehrt, dass Paintball ihn körperlich und psychisch stark fordern kann. Der Teilnehmer wird darüber belehrt, dass andere Teilnehmer ihn mit Geschossen (Paintballs), denen eine hohe Geschwindigkeit erteilt wird, beschießen werden, und er deswegen auch bei regelgerechtem Verhalten der anderen Teilnehmer zumindest multiple schmerzhafte Blutergüsse (Hämatome) davontragen wird.

8. Warnung/Belehrung zum Betreten auf eigene Gefahr

Der Teilnehmer wird darüber belehrt, dass das gesamte Spielfeld (und überhaupt das gesamte Veranstaltungsgelände) ein sehr gefahrenträchtiges, bebautes und bewaldetes Gelände (ehemalige Militäreinrichtung) ist, welches ihn einer Vielzahl von nicht gesondert ausgewiesenen und unkontrollierten Gefahren aussetzt (insbesondere Ausrutschen, Stolpern, Fallen und draus resultierende typische Verletzungen wie Brüche, spitze und scharfe Gegenstände, Stacheldrahtreste, Abstürze, fallende Steine und Objekte, Orientierungsverlust in abgelegenen Teilen des Spielfeldes, Erschöpfung, Dehydration, Müdigkeit, Überanstrengung, Hitzeschlag und Risiken im Zusammenhang mit einer Rettung aus abgelegenem Gebiet). Zudem sind die Straßen und Wege auf dem Gelände in einem schlechten Zustand (Schlaglöcher, Ränder unbefestigt, Bodenwellen, Schotterwege) und es gibt KEINE entsprechenden Warnschilder. In diesem Sinne gilt: Betreten und Begehen des Geländes, Teilnahme am Spiel (auch als Zuschauer) und Befahren des Geländes mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr!

9. Alter/Empfehlung zu Gesundheitscheck

Der Teilnehmer versichert, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Aufgrund der geschilderten hohen körperlichen Anstrengungen bei der Teilnahme an einem Spiel, wird vor der Spielteilnahme jedem Teilnehmer dringend eine ärztliche Untersuchung empfohlen.

10. Befolgung der Vorschriften für Farbmarkierungswaffen

Der Teilnehmer verpflichtet sich, ALLE deutschen Vorschriften über für Volljährige erlaubnisfrei zu erwerbende und zu besitzende Farbmarkierungswaffen, Druckbehälter und Systeme und insbesondere auch die Regelungen des Waffengesetzes zu befolgen.

11. Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jedem Teilnehmer den Einlass aus wichtigem Grund gegen Vergütung des Nennwerts der bereits bezahlten Leistungen zu verwehren. Wichtige Gründe sind z.B. der Verdacht auf die Absicht der Begehung von Straftaten oder der Verdacht einer nationalsozialistischen Gesinnung.

Der Veranstalter ist zudem berechtigt, jedem Teilnehmer den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Nennwerts bereits vorausbezahlter und noch nicht in Anspruch genommener Leistungen zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Teilnehmer des Veranstaltungsgeländes zu verweisen, falls der Teilnehmer gegen die Spielre-geln, die auf dem Anmeldeformular wiederge-geben werden wiederholt oder grob verstößt oder dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Veranstaltung oder des Veranstalters nachhaltig schadet, im objektiven Verdacht steht Straftaten auf der Veranstaltung zu begehen oder andere Teilnehmer/Besucher oder das Veranstaltungspersonal gefährdet oder erheblich oder wiederholt stört oder belästigt.

12. Weiterverkauf oder Verschenken der Teilnahmeberechtigung

Jeglicher Weiterverkauf und jegliches Verschenken der vom Teilnehmer erworbenen Leistungen sind ohne die Einholung einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters verboten. Der Veranstalter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

13. Gewerbsmäßige Handlungen

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Teilnehmer (insbesondere der Handel mit (Farbmarkierungs-)waffen oder Zubehörartikeln)) ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.

14. Ton- und Bildaufnahmen

Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und / oder Tonaufzeichnung sowie sonstiger Geräte, welche die zuvor genannten Funktionen beherrschen.

15. Recht am eigenen Bild/Zustimmung Veröffentlichung

Bei der Veranstaltung können Fotografen anwesend sein, die das Geschehen und den Spielablauf fotografieren oder filmen; auf diesen Fotos/Videos kann je nach Perspektive der Teilnehmer zu erkennen sein. Der Veranstalter wird diese Fotos/Videos auf folgenden Medien veröffentlichen: Die Fotos/Videos können auf den Webseiten des Veranstalters, Facebook und szenetypischen Foren und nicht zuletzt auf der Plattform YouTube und/oder in den Werbematerialien des Veranstalters (Flyer, Poster, Onlinebanner etc.) eingestellt werden. Die einzelnen Fotografen dürfen die Fotos als Referenzmaterial auf eigenen Webseiten sowie auf Facebook ebenfalls nutzen. Der Teilnehmer willigt in eine solche Veröffentlichung nach § 22 KUG ausdrücklich ein; ein Vergütungsanspruch steht dem Teilnehmer insofern nicht zu.

16. Abbruch der Veranstaltung

Die Veranstaltungen des Veranstalters werden unter freiem Himmel und grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Ausnahmsweise wird die Veranstaltung sofort abgebrochen, wenn Witterungselemente wie zum Beispiel Niederschlag, Temperatur und Wind oder Höhere Gewalt (insbesondere Waldbrand oder Überflutung des Veranstaltungsgeländes) eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Teilnehmer und/oder des Veranstaltungspersonals begründen oder dies befürchten lassen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall ein Recht auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Teilnahmegebühr nur dann zu, wenn den Veranstalter ein Verschulden an dem zum Abbruch führenden Ereignis trifft. Kann der Veranstalter dem Teilnehmer einen Ausweichtermin für die Teilnahme an der betroffenen Veranstaltung anbieten, ist er auch bei Verschulden des Abbruchs nicht zur Rückzahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

17. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nicht für solche Unfälle/Verletzungen/Schäden des Teilnehmers, die er selbst verschuldete bzw. selbst zu vertreten hat; ebenso haftet der Veranstalter nicht für Unfälle/Verletzungen/Schäden, die durch einen Teilnehmer und/oder Zuschauer verschuldet sind bzw. zu vertreten sind.

Für eine Haftung des Veranstalters gilt im Übrigen Folgendes: Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt. Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf. Vertragswesentlich sind z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben bezwecken. Soweit der Veranstalter nach dieser Ziffer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind. Haftungsausschlüsse und - beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Berlin, 15.6.2021